Die pädagogische Fachbetreuung wird von Lehrpersonen mit Spezialisierung auf Gehörlosigkeit des Ressourcenzentrums für Gehörlosigkeit im Auftrag des SESAM (Dienststelle für Sonderpädagogik und Fördermassnahmen) des Kantons Freiburg gewährleistet.
Rechtlicher Rahmen
Dieser Dienst entspricht somit dem Gesetz über die Sonderpädagogik, dessen Ziel es ist, „die Selbstständigkeit, den Wissenserwerb, die Persönlichkeitsentwicklung und die Offenheit gegenüber anderen bei Kindern und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen zu fördern, um ihnen eine bestmögliche soziale und berufliche Teilhabe zu ermöglichen“ (Art. 2.1 des LPS, Freiburg).
Einige Anregungen
Der/die junge Gehörlose bzw. Hörgeschädigte muss wie alle anderen behandelt werden, wobei gleichzeitig seine/ihre Besonderheit anerkannt werden muss.