Sprachheilschule

Die Sprachheilschule am Institut St. Joseph ist eine Sonderschule für Schülerinnen und Schüler mit schweren Sprachverständnis- und Spracherwerbstörungen in den Stufen 3H bis 8H. Aufgenommen werden auch Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich zu den Störungen in der geschriebenen und/oder gesprochenen Sprache, Schwierigkeiten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche aufweisen: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration, Motorik, emotional-soziale Entwicklung und Verhalten.

Seit dem Schuljahr 20/21 besteht die Möglichkeit Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung ohne Spracherwerbstörung aufzunehmen. (z.Bsp. Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrum-Störung)

Ziele sind

  • die ganzheitliche Förderung der Schülerinnen und Schüler
    • ausgehend von den vorhandenen Kompetenzen des einzelnen Kindes
    • mit angemessenen Lernzielen anhand des kantonalen Lehrplans
  • die Verminderung der sprachlichen, motorischen oder anderen Beeinträchtigungen,
  • sowie eine gute Rückführung in die regulären Schulen Deutschfreiburgs spätestens auf Beginn der Orientierungsschule.

Wir bieten

Unterricht

Die maximale Klassengrösse besteht aus 12 Schülerinnen und Schülern. Eine Klasse wird je nach Grösse und Zusammensetzung von einer oder zeitweise auch zwei HeilpädagogInnen und/oder Lehrpersonen geführt.

Die erste Klasse resp. 3H wird auf zwei Jahre ausgerichtet. Damit haben die Schülerinnen und Schüler Zeit, das Lesen und Schreiben als wichtige Basis für die künftige Schullaufbahn zu erlernen.

Therapien

Alle Schülerinnen und Schüler folgen einer logopädischen Therapie. Psychomotorik und Psychologie werden bei Bedarf angeboten.

Die Therapeutinnen und Therapeuten arbeiten eng mit den anderen Fachpersonen des Instituts zusammen. Neben den Einzeltherapien profitieren die Schülerinnen und Schüler auch von Gruppensettings oder Klassenstunden.

Sozialpädagogik

Der Schulsozialpädagoge ist mit den anderen Fachpersonen zusammen zuständig für die soziale Integration der Schülerinnen und Schüler. Er arbeitet präventiv mit einzelnen Schülerinnen und Schülern, Gruppen oder ganzen Klassen an der Förderung des Zusammenlebens und ist Ansprechperson für die Bewältigung von Konflikten.

Aufnahme

Die Fachleute des Kindergartens oder der Regelschule stellen zusammen mit den Eltern den Antrag für verstärkte Massnahmen an der Sprachheilschule an das Amt für Sonder-pädagogik. Die Anträge werden von der unabhängigen Abklärungsstelle des Amtes für Sonderpädagogik geprüft und bei positiven Entscheid an die Sprachheilschule weitergeleitet.

Es ist möglich, während der Entscheidungsphase einen Besuch der Schule einzuplanen.

Austritt

Eingeschulte Schülerinnen und Schüler bleiben mindestens zwei Jahre an der Sprachheilschule und höchstens bis zum Ende der 8H. Ab dem 2. Schuljahr an der SHS besprechen die Fachleute mit den Eltern eine allfällige Rückschulung resp. die Verlängerung der Sonderschulung. Ausschlaggebend neben der Arbeitshaltung und der Leistung sind auch die emotionale und soziale Bereitschaft des Schülers/der Schülerin.

Die Sonderschulung im Kanton Freiburg